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Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Seit Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft.
Dieses verpflichtet die Eigentümer neuer Gebäude zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien für die Deckung des Wärmebedarfs.



Das WEA-System® der ecs-o GmbH hilft den Hauseigentümern nicht nur, die Forderungen des Gesetzgebers zu erfüllen,
es sorgt auch über viele Jahre für eine drastische Reduzierung der Heizkosten.
Und das Beste daran: der Staat beteiligt sich mit Fördermitteln am Neubau und an der Nachrüstung von Heizungsanlagen.
   

( BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html)
( SAB: http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/sicht/fp/index.html)
( KfW: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Frderberat.jsp)